a IHRE MITHILFE

>Wahlkampf lebt vom Engagement vieler. Jede helfende Hand trägt dazu bei, unsere Inhalte sichtbar zu machen und die Menschen vor Ort zu erreichen.

Ob beim VERTEILEN VON FLYERN, beim ANBRINGEN VON PLAKATEN, bei der UNTERSTÜTZUNG AN INFOSTÄNDEN oder durch ORGANISATORISCHE HILFE im Hintergrund – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich einzubringen.

Tragen Sie sich einfach ein – wir nehmen anschließend Kontakt mit Ihnen auf, um die passende Form der Unterstützung zu besprechen.

Einsatzfelder (Mehrfachnennung möglich):

IHRE SPENDE

>Ein ERFOLGREICHER WAHLKAMPF braucht ZEIT, EINSATZ und FINANZIELLE MITTEL.

Von Infomaterial über Veranstaltungslogistik bis hin zu digitaler Präsenz: IHRE SPENDE hilft dabei, unsere Inhalte zu verbreiten und mit den Menschen vor Ort ins Gespräch zu kommen.

JEDE UNTERSTÜTZUNG -ob groß oder klein- trägt dazu bei, dass unsere Arbeit sichtbar und wirksam bleibt.

SPENDENKONTO

CDU KREISVERBAND BIBERACH
Kreissparkasse Biberach

IBAN: DE58 6545 0070 0008 4455 40

BIC: SBCRDE66XXX

Verwendungszweck: LTW/Ihre Adresse

*Bitte geben Sie im Feld "Verwendungszweck" der Überweisung auf jeden Fall Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Nur so können wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen.

SPENDE PER ÜBERWEISUNG

Eine Spende per Überweisung oder Scheck stellt für die CDU den einfachsten und schnellsten Weg der Unterstützung dar. Hierbei fallen keine Gebühren an, wie sie beispielsweise bei der Verwendung von Kreditkarten entstehen.
Sie können eine Überweisung auf unser offizielles Spendenkonto tätigen. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.


Spendenkonto des CDU-Kreisverbandes Biberach
Kreissparkasse Biberach
IBAN: DE58 6545 0070 0008 4455 40
BIC: SBCRDE66XXX

Verwendungszweck: LTW/Ihre Adresse

Bitte geben Sie im Feld "Verwendungszweck" der Überweisung auf jeden Fall Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Nur so können wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen.

WARUM SPENDEN?

Nur ein kleinerer Teil der benötigten finanziellen Mittel wird durch die staatliche Parteienfinanzierung bereitgestellt. Im Fall der CDU machen diese Gelder etwa ein Drittel der Einnahmen aus. Alle weiteren Einnahmen werden von unseren Mitgliedern und Freunden in Form von Beiträgen und auch Spenden aufgebracht. Spenden an politische Parteien sind ein Ausdruck lebendiger Demokratie und werden daher vom Gesetz- und Verfassungsgeber ausdrücklich gewollt und sogar gefördert.

Wer sind unsere Spender?
Es gibt zwar auch Firmen oder Privatpersonen, die große Beträge spenden. Ein großer Teil unserer Einnahmen stammt aber von Freunden und Förderern, die deutlich kleinere Beträge spenden, oft sind es 10, 15 oder 20 Euro. Jede einzelne Spende bewirkt also viel, denn in der Summe ergibt sich ein großer Betrag und damit ist auch die Wirkung erheblich.


Wofür spenden?
In der heutigen Mediengesellschaft ist eine erfolgreiche politische Kommunikation ohne Spenden nicht möglich. Jede Spende hilft uns dabei, noch offensiver für unsere Ziele zu werben.

Dafür nutzen wir z.B.:
- Kommunikation im Internet,
- zielgruppenspezifische Anschreiben per Post und E-Mail,
Newsletter, Informationsbroschüren, Plakate und Flyer,
- Veranstaltungen mit Landes- und Bundespolitikern,
- Anzeigenschaltung

HINWEISE ZUR STEUERLICHEN ABZUGSFÄHIGKEIT

Spendenbescheinigung:

Bei Spenden bis zu 200 Euro gilt eine Kopie des Kontoauszuges als Nachweis für das Finanzamt. Beachten Sie dazu bitte die nachstehenden Hinweise. Für Spenden über 200 Euro übersenden wir Ihnen gesondert eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.


Verwendungszweck:
Die Spende wird ausschließlich für die Wahrnehmung der politischen Aufgaben der CDU gemäß § 1 Abs. 2 des Parteiengesetzes verwendet.


Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an politische Parteien sowie Hinweise zu Veröffentlichungspflichten:
Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300 Euro, bei zusammenveranlagten Ehegatten 6.600 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
Dabei werden


a) Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650 Euro / 3.300 Euro nach § 34 g EStG berücksichtigt, indem 50 Prozent des zugewendeten Betrages (höchstens 825 Euro / 1.650 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden;

b) weitere 1.650 Euro / 3.300 Euro werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z.B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet.
Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung endet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.
Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 Prozent ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 Prozent Körperschaftsteuer zu zahlen.
Zuwendungen an die CDU Deutschlands oder eine oder mehrere Gliederungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders / Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Bundesschatzmeister der CDU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres (Bundesschatzmeister der CDU, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin).
Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 35.000 Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen. Zur Erfüllung unserer Verpflichtungen nach dem Parteiengesetz ist es erforderlich, die Daten aller Zuwendungsgeber elektronisch zu speichern und zu verarbeiten (§§ 28, 33 BDSG, § 24 PartG).

IHRE MITGLIEDSCHAFT

>Ein ERFOLGREICHER WAHLKAMPF braucht ZEIT, EINSATZ und FINANZIELLE MITTEL.

Von Infomaterial über Veranstaltungslogistik bis hin zu digitaler Präsenz: IHRE SPENDE hilft dabei, unsere Inhalte zu verbreiten und mit den Menschen vor Ort ins Gespräch zu kommen.

JEDE UNTERSTÜTZUNG -ob groß oder klein- trägt dazu bei, dass unsere Arbeit sichtbar und wirksam bleibt.

GUTE GRÜNDE, MITGLIED ZU WERDEN:

  • Sie reden mit.

  • Wir sind eine Werte-Partei.

  • Sie entscheiden mit.

  • Sie werden Teil unserer Erfolgsgeschichte.

Mit Haltung und Herz: Manuel Hagel an die Spitze

Er kennt unser Land, hört zu, packt an – und er bringt Menschen zusammen.

Ich unterstütze seine Kandidatur mit voller Überzeugung. Für Baden-Württemberg ist Manuel Hagel der richtige Ministerpräsident zur richtigen Zeit.

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Auf meiner Homepage finden Sie alles rund um meine politische Arbeit, spannende Projekte und Themen, die mich antreiben. Einfach vorbeischauen und entdecken!

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